Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vereinbarungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und uns als Veranstalter festlegen. Sie erkennen diese AGB (Stand September 2010) mit Ihrer Anmeldung an. Diese AGB sind Bestandteil des Reisevertrags und setzen alle bisherigen AGB außer Kraft.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung per Fax, Email, Post, Telefon oder über unsere Website www.ikarus-reisen.de bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Erklärungen gegenüber dem Anmelder gelten gegenüber sämtlichen in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmern als zugegangen. Sie sind als Kunde 7 Tage an die Reiseanmeldung gebunden, innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt oder Sie erhalten zumindest einen Zwischenbescheid. Die Anmeldung eines oder mehreren Minderjährigen kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Anmeldungen unter einer Bedingung gelten nur dann als angenommen, wenn die Annahme der Bedingung von uns schriftlich bestätigt wird.
2. Bestätigung
Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei Nichteingang einer Bestätigung bis 2 Wochen nach der Buchung sollte der Kunde mahnen (Mitwirkungspflicht). Bei Busreisen gilt 2.1. Die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern behalten wir uns vor. Weicht der Inhalt einer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so haben Sie innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung die Möglichkeit, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie werden in diesem Fall auf den geänderten Inhalt und Ihre Rücktrittsmöglichkeit ausdrücklich hingewiesen.
2.1 Busreisen
In der Regel erhalten Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Wochenendfahrten bis 3 Tage vor Reisebeginn) ein ausführliches Rundschreiben mit allen notwendigen Einzelheiten und Reiseunterlagen. Sollten Sie wider Erwaren ein solches Rundschreiben bis 5 Tage vor Reisebeginn nicht erhalten haben, besteht Ihre Mitwirkungspflicht darin, uns umgehend zu benachrichtigen.
2.2 Reservierung von Ferienwohnungen für Selbstfahrer
Nach Buchung erhält der Anmelder eine Bestätigung, den Sicherungsschein und die Rechnung.
3. Bezahlung
3.1. Anzahlung
Bei Buchung einer Reise, d.h. Abschluß des Reisevertrages, ist bei unseren Bus- und Bahnreisen eine Anzahlung von 15%, bei unseren Flugreisen eine Anzahlung von 50 % fällig. Der Kunde erhält den Sicherungsschein.
3.2. Restzahlung
Mit Zusendung der Reiseunterlagen wird der restliche Kaufpreis fällig. Soweit bei Zusendung der Reiseunterlagen die Mindestteilnehmerzahl für Busreisen noch nicht erreicht ist, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall ist die Zahlung des restlichen Kaufpreises erst mit der Bestätigung des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig mit unaufgefordertem Zahlungsnachweis vor Reiseantritt durch den Kunden (bankbestätigter Überweisungsbeleg per Fax). Bitte vermerken Sie auf dem Überweisungsbeleg die Vorgangsnummer (vierstellig), den Namen des Reiseteilnehmers, die Reisenummer, das Reiseziel und den Reisetermin.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Sollten nach Vertragsschluß Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages notwendig werden, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei andere Rechte unberührt bleiben. Ein solcher Rücktritt muß unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, erfolgen. Andernfalls sind wir berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Bei Bus- und PKW-Reisen mit Unterbringung in Ferienwohnungen wird in den meisten Fällen eine Kaution pro Wohnung erhoben (ca. € 100,- bis € 400,-), die in unseren Leistungen nicht enthalten ist. Hinzu kommen können bei der Reservierung von Ferienwohnungen des weiteren Ortstaxen, Miete für Bettwäsche und Kosten für die Endreinigung.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, allerdings muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn ein gemeldeter Teilnehmer von einer Reise zurücktritt oder zurücktreten muss, so kann er stornokostenfrei eine Ersatzperson benennen. Wurde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Tritt der Kunde zurück oder kann er die Reise nicht antreten, so hat IKARUS Reisen das Recht, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen in Relation zum jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und andere Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden folgendermaßen berechnet: Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, mindestens EUR 15,-, vom 44. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %, vom 21.Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%, und ab dem 7. Tag und bei Nicht- Reise 90%. Bei Nichtantritt fallen bei Nur-Fahrt-Buchungen 100 % Stornokosten an. Dies gilt auch bei gebuchten Theater- und Musicalkarten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IKARUS Reisen nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es auf ein Verschulden nicht ankommt, d.h. auch bei Krankheit oder Unfall können diese Kosten trotzdem entstehen, wenn keine Ersatzperson gefunden werden kann. Stornokosten gelten auch unabhängig davon, ob die Reise bereits bezahlt worden ist oder nicht. Bei Charterflügen und Linienflügen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen und allen Reisen, die wir nicht selbst veranstalten, gelten die Bedingungen der Leistungsträger bzw. Veranstalter, die Ihnen auf Wunsch gerne zur Kenntnis gebracht werden. Umbuchung: Es gelten die Rücktrittsbedingungen und -gebühren.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Reise nicht stattfinden kann, oder wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 nicht erreicht wurde. Der Rücktritt erfolgt in angemessener Frist nach Maßgabe der Reisedauer. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Diese Regelung gilt auch beim Rücktritt der Veranstalter, deren Reisen und Veranstaltungen wir vermitteln. Der Veranstalter kann des weiteren vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung einer Reise stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält. Wird der Reisevertrag nach Reisebeginn gekündigt, so erhält der Teilnehmer die Kosten zurück, die uns bzw. dem Veranstalter an Aufwendungen erspart bleiben.
7. Haftung
Unsere Haftung gegenüber den Reiseteilnehmern bewegt sich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, insbesondere auf sorgfältige und fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Reise, für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt angebotenen Dienstleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes, für die sorgfältige Auswahl sämtlicher beteiligter Leistungsträger und deren Überwachung. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit keine grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen zur Schadenersatzpflicht geführt haben oder soweit wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für Schäden verantwortlich sind.
8. Mitwirkungspflicht
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so werden wir uns bemühen - auch für den Fall, daß wir nicht haften - deren Beseitigung zu veranlassen. Sie sind jedoch verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (jedoch spätestens innerhalb 48 Stunden) anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung: Sie erreichen IKARUS Reisen unter der Telefonnummer 0049 / (0) 721/ 931400 oder außerhalb der Öffnungszeiten unter 0049 / (0) 171 / 798 99 38.
9. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
Diese hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag gem. §651 c bis f BGB verjähren nach 2 Jahre nach dem vereinbarten Rückkehrdatum.
10. Einreisebestimmungen
Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Die Ausweispapiere sollten, vor allem bei Ausländern, vom Tag des Grenzübertritts gerechnet, noch mindestens 3 Monate gültig sein. Die Anmeldung zu einer Reise, zu der eine Visumerteilung erforderlich ist, ist unabhängig von der Visumerteilung verbindlich.
11. Gültigkeit
1.) Sämtliche Angaben über Leistungen, Programme, Termine und Preise in diesem Katalog entsprechen dem Stand im September 2010. Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern, Termin- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. 2.) Die auszugsweise oder vollständige Übernahme unseres Programms durch andere Veranstalter wird untersagt.
12.Datenschutz
Zur Abwicklung Ihrer Anmeldung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, wie z. B. Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, Faxnummer, e-mail-Adresse oder Postanschrift. Wir sichern Ihnen zu, daß wir diese Daten nur intern für die Abwicklung unserer Buchung nutzen und entsprechend verwalten. Ihre persönlichen Daten werden anderen Personen oder Firmen nicht zur Verfügung gestellt.
Busunternehmen
Durch die Anmietung der Busse bei renommierten Busunternehmen, die alle Sicherheitsstandards kompromisslos erfüllen, können wir uns ganz auf die Reiseveranstaltung konzentrieren. Wir arbeiten langjährig und zuverlässig u.a. mit diesen qualitätsorientierten und geprüften Unternehmen zusammen:
Demand Reisen, Reisebüro Raymond Meyer, Industriegebiet, 66981 Pirmasens
Hetzler Busreisen, Am Gäxwald 3, 76863 Herxheim
Trischan Reisen, Jahnstr. 76870 Kandel
Binder Reisen, Bergheimer Str. 12, 70499 Stuttgart
Urban Reisen, Hornstraße 44 - 46, 45964 Gladbeck
Hebbel Busreisen, Maybachstraße 8, 51381 Leverkusen
Schmetterling Reisen, 91286 Geschwand
Hock Reisen, Hausener Str. 41-43, 97854 Steinfeld-Hausen
PA Touristik, 69427 Mudau
Grimm Reisen, 69427 Mudau
Klein Airportservice, 76275 Ettlingen